Yachtcharter - Wenhardt   Y-C-W

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Charterbedingungen)

Der Charterzeitraum beginnt normalerweise samstags um 16 00 und endet samstags 8 30. Bei der Anmeldung ist 30% der Gebühr sofort zu entrichten. Der Rest spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn.

Die Yacht ist Kaskoversichert gegen Verlust oder Beschädigung (z.B. Strandung, Zusammenstoß mit festen oder schwimmenden Gegenständen), Brand, Blitzschlag, Explosionen, höhere Gewalt, Einbruch, Mastbruch und reißen von Stehendem oder Laufendem Gut. Wenn nicht anders vereinbart beträgt die Selbstbeteiligung und Kaution 500,- €.

Die Kaution ist per Kto. Überweisung zu entrichten oder spätestens bei der Schiffsübergabe in Bar zu hinterlegen.

Verursacht der Charterer einen Schaden, wird die Kaution einbehalten bis der Schaden behoben ist.

 Ist der Schaden geringer als 500.-€ wird der Rest der Summe nach der durchgeführte Reparatur zurückgezahlt.

Der Charterer bzw. Schiffsführer muss den amtlichen Sportbootführerschein-See bzw. einen anderen amtlichen Führerschein besitzen, der seine Qualifikationen zum Führen der Yacht für das vorgesehene Fahrtgebiet ausweist.

Er muss glaubhaft versichern, dass er über die nautischen und seemännischen Kenntnisse verfügt, die zum Führen der gecharterten Yacht gehören.

Die Identität des Charterers muss durch Vorlage von Pass oder Personalausweis gesichert und festgehalten sein.

Der Versicherungsnehmer hat das Verhalten der Charterbesatzung nicht zu vertreten. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Charterbesatzung sind mitversichert. Die Versicherer haben in solchen Fällen ein Regress-Recht gegen die Charterer.

 Der Charterer ist - außer in Notfällen - nicht berechtigt ohne ausdrückliche Genehmigung des Vercharterers Reparaturen an dem Schiff zu veranlassen. Reparaturen an Verschleißteilen oder Ersatzteile unter 50,- € können vom Charterer ohne telefonische Rücksprache veranlaßt werden. Der Betrag wird gegen Vorlage der Rechnung erstattet. 

Wird das Schiff vom Vercharterer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer frühestens 48 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Bei einer Charterdauer von zwei Wochen erhöht sich diese Frist auf 72 Stunden. Der Vercharterer ist berechtigt, ein anderes, wertmäßig ähnliches Schiff zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Reisekosten, Übernachtungskosten, Reiseversicherungskosten, etc.)sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung der anteiligen Chartergebühr für die Zeit um die das Schiff später zur Verfügung stand.

Eine Verlängerung der Charterzeit, ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Verlängert der Charterer die Charterzeit ohne Zustimmung, so ist der Vercharterer berechtigt, den normalen Tagessatz in doppelter Höhe für jeden angebrochenen Tag zu fordern. Falls der Charterer das Schiff an einem anderen Ort als dem vereinbarten verläßt, werden ihm die Kosten für die Rückführung des Schiffes zu Wasser oder zu Land berechnet, soweit diese Kosten nicht im Rahmen eines Versicherungsfalles von der Versicherung getragen werden. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch des Vercharterers auf Schadenersatz. Die Rückgabe gilt erst dann als erfolgt, wenn das Schiff wieder im Rückgabehafen ist.

Es ist die Pflicht des Charterers, auch schlechtes Wetter in seine Törnplanung mit einzubeziehen. Übergabe- und Rückgabehafen ist, wenn nicht anders vereinbart wurde, Aabenraa/DK. Sollte aus besonderem Grund eine Übergabe in einem anderen Hafen notwendig sein, so sind dem Charterer alle Mehrkosten für die Anfahrt, usw. zu erstatten.

Der Charterer verpflichtet sich, an einer ausführlichen Übergabe mit Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller Ausrüstungsgegenstände anhand einer zu Unterzeichnenden Checkliste mindestens eine Stunde vor Beginn der Charterperiode teilzunehmen. Durch die Unterzeichnung der Checkliste bestätigt der Charterer verbindlich die Ordnungsgemäße Übergabe der Yacht. Der Charterer verpflichtet sich unterwegs alle notwendigen Wartungs- und Pflegearbeiten vorzunehmen.

Der Charterer hat die gecharterte Yacht mit gefülltem Wasser- und Dieseltank, einer vollen Reserveflasche Gas (für 20,-€ bei Vercharterer zu bekommen)  und vorgereinigt, so rechtzeitig (mind. 1 Std. vor Beendigung der Charterperiode) an den Liegeplatz zu bringen, daß innerhalb der Charterperiode eine ausführliche Kontrolle der Yacht stattfinden kann. Hierüber wird ebenfalls eine Checkliste erstellt, die nach Unterzeichnung verbindlich ist. Darüber hinaus wird die Yacht von einem Taucher abgetaucht und auf evtl. Schäden untersucht.

Der Vercharterer ist berechtigt für die Endreinigung des Schiffes  55,-€  zu berechnen.  Ist der Treibstofftank nicht gefüllt, werden die Dieselkosten + 25% berechnet.

Kann der Charterer die Reise nicht antreten, so muß er dieses spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt dem Vercharterer mitteilen. Gelingt dann eine Ersatzcharter, erhält der Charterer seine Anzahlung abzüglich der entstandenen Kosten zurück. Andernfalls hat der Vercharterer Anspruch auf die gesamte Chartergebühr. Es wird empfohlen, eine Reisekostenausfallversicherung abzuschließen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über seine Rechtswirksamkeit im Ganzen oder bezüglich einzelner Bestimmungen ist  Minden (PLZ 32427). Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam wird die Gültigkeit dieses Vertrages nicht berührt.

 
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Die Agentur "Yachtcharter-Wenhardt" (im folgenden YCW genannt) bietet neben EIGENEN (in DK) auch noch diverse Leistungen verschiedener Reiseveranstalter und Vercharterer an. Zwischen dem Kunden und YCW kommt im so einem Fall ausschließlich ein so genannter Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, im Rahmen dessen sich YCW verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß, sorgfältig und entsprechend den vorliegenden Unterlagen vorzunehmen. Ein Chartervertrag kommt hingegen ausschließlich mit dem jeweils für die gewünschte Leistung dem Kunden bekannten Vercharterer zustande.
Die gewünschte Vermittlung unterliegt insbesondere folgenden Bedingungen:
  • Abschluss des Vertrages
    YCW leitet die Reise- /Charterwünsche des Kunden an den ausgesuchten Veranstalter weiter. Mit Bestätigung durch den Veranstalter kommt der Reise-/ Chartervertrag zustande. Dem Reise-/ Chartervertrag und der Reise-/ Charterleistung liegen ausschließlich die Vertragsbedingungen des Veranstalters  / Vercharterers sowie deren Leistungsbeschreibungen zugrunde. Irrtum, Druckfehler und technische Änderungen auf den Datenblättern von YCW vorbehalten; Abbildungen sind ähnlich dem Original. Sonderwünsche stellen ausschließlich unverbindliche Wünsche dar. Über die Leistungsbeschreibungen hinausgehende Zusagen bedürfen nach fast allen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter/ Vercharterer einer ausdrücklichen schriftlichen Aufnahme im Vertrag.
  • Anzahlung
    Die Anzahlung erfolgt sofort nach Zustandekommen des Reise-/ Chartervertrages, entsprechend den jeweiligen besonderen Zahlungsbedingungen des Vercharterer.
  • Bezahlung des (Rest-) Reise-/ Charterpreises
    Die Restzahlung des Reise-/ Charterpreises ist entsprechend den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reise-/ Charterunterlagen zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder bar vor Beginn des Törns jeweils in Höhe der restlichen Chartersumme lt. Vertrag.
  • Rücktritt von der gebuchten Reise/ Charter
    Die durch den Rücktritt anfallenden Kosten ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Konditionen des Vercharterer / Veranstalters. YCW hat auf die Höhe dieser Entschädigung keinen Einfluss. Es wird auf die jeweiligen Reisebedingungen verwiesen.
  • Leistungen verschiedener Veranstalter/ Vercharterer
    Wird YCW vom Kunden beauftragt, verschiedene Reise-/ Vercharterleistungen bei verschiedenen Veranstaltern anzufragen und für diese zu vermitteln, so kommt hierdurch ein Reisevertrag nicht zustande. YCW ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung.
  • Reiseversicherung
    Der Abschluss von zusätzlichen Reise- Charterversicherungen, insbesondere einer Charter-Rücktrittsversicherung, wird ausdrücklich empfohlen.
  • Haftung
    Für die vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen haftet YCW nicht. Der Kunde hat sich insoweit ausschließlich an den Veranstalter zu wenden, wobei der Kunde ausdrücklich nochmals darauf  hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel unverzüglich vor Ort an den jeweiligen Vertragspartner bekannt zu geben sind. Darüber hinaus sind Ansprüche spätestens 1 Monat nach dem vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung bekannt zu geben. Im übrigen haftet YCW nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Schriftform wird empfohlen.
  • Gerichtsstand/ Anzuwendendes Recht
    Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Minden
    (PLZ 32427) vereinbart.
Als anzuwendendes Recht wird das deutsches Recht als Recht des Sitzes der Agentur vereinbart.
Stand 01.01.2004
 
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